Unternehmen & Förderung an der Hochschule

Bildungsstiftung unterstützen

Engagement für Hochschule und Region

Als Unternehmen können Sie die Hochschule Albstadt-Sigmaringen und die Bildungsstiftung auf vielfältige Weise unterstützen – von Spenden und Zustiftungen über Sachspenden bis hin zu Raumpatenschaften und Projektsponsoring.

Ihr Engagement stärkt die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, fördert praxisnahe Lehre und angewandte Forschung und trägt zur Fachkräftesicherung in der Region bei.

Förderschwerpunkte für Unternehmen

Die Stiftung fördert insbesondere Vorhaben mit hohem Praxis- und Transferbezug:

  • Entrepreneurship- und Start-up-Beratung für Studierende und Gründungsinteressierte
  • Wissenschaftliches Transfermanagement – Aufbau und Förderung von Kooperationen zwischen Hochschule und regionaler Wirtschaft
  • Unterstützung gemeinsamer Innovations- und Entwicklungsformate
  • Vernetzungsaktivitäten zwischen Forschung, Lehre und Unternehmen

Damit stärkt die Stiftung gezielt die Innovationskraft der Region und den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft.

Vorteile im Überblick
Eine Frau und ein Mann geben sich High Five

Vorteile für Ihr Unternehmen

Ein Engagement bietet u. a.:

  • Positionierung als verantwortungsbewusstes Unternehmen in der Region
  • Stärkung der Zusammenarbeit mit der Hochschule
  • Beitrag zur Fachkräftesicherung
  • Unterstützung praxisnaher Lehre und angewandter Forschung
  • Positive Wahrnehmung in Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken
  • Steuerliche Vorteile durch Gemeinnützigkeit der Stiftung

Unterstützungsmöglichkeiten außerhalb der Bildungsstiftung

Neben einer Förderung über die Bildungsstiftung gibt es mehrere direkte und indirekte Unterstützungsformen:

  • Mitgliedschaft im VdFF HSAS e. V. – Unternehmen können Mitglied im Verein der Freunde und Förderer werden. Die Unterstützung erfolgt über Mitgliedsbeiträge.
  • Sachspenden / Gerätespenden – Geräte, Maschinen oder technische Ausstattung direkt der Hochschule zur Verfügung stellen.
  • Raumsponsoring / Raumpatenschaften – Patenschaften für Hörsäle, Labore oder Seminarräume an den Hochschulcampi Albstadt und/oder Sigmaringen übernehmen.
  • Leihgaben von Geräten – Geräte zeitlich befristet für Lehre, Forschung oder studentische Projekte zur Verfügung stellen.
  • Direktzuwendungen an die Hochschule – Geldspenden, Event-Sponsoring, Struktur- oder Projektsponsoring direkt an die Hochschule.
  • Beteiligung am Alumni-Netzwerk – Engagement durch Veranstaltungen, Mentoring, Recruiting-Formate oder Projektkooperationen.
  • Multiplikatorenrolle übernehmen – Andere Unternehmen auf die Möglichkeiten der Unterstützung hinweisen und das regionale Netzwerk stärken.

Häufige Fragen für Unternehmen

Nein, eine Initiativstifterschaft ist nicht mehr möglich.

Im Vorfeld der Gründung der Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen wurden gezielt Unternehmen angesprochen, sich als Initiativstifter zu engagieren. Diese Phase ist abgeschlossen.

Unternehmen können sich jedoch weiterhin in vielfältiger Form engagieren, z. B. durch Spenden, Zustiftungen oder projektbezogene Förderungen.

Die Stiftung fördert insbesondere Vorhaben mit hohem Praxis- und Transferbezug, darunter:

– Entrepreneurship- und Start-up-Beratung für Studierende und Gründungsinteressierte
– Wissenschaftliches Transfermanagement
– Aufbau und Förderung von Kooperationen zwischen Hochschule und regionaler Wirtschaft
– Unterstützung gemeinsamer Innovations- und Entwicklungsformate
– Vernetzungsaktivitäten zwischen Forschung, Lehre und Unternehmen

Damit stärkt die Stiftung gezielt die Innovationskraft der Region und den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft.

Eine direkte Verknüpfung von Spenden oder Zustiftungen mit einer konkreten Forschungsleistung ist rechtlich unzulässig.

Zulässig ist jedoch:
– die Unterstützung eines thematisch passenden Fachbereichs
– die Förderung eines Fachgebiets oder eines hochschulnahen Themenfelds

Der jeweilige Fachbereich entscheidet grundsätzlich frei über die konkrete Verwendung der Mittel in Forschung und Lehre.

Die Auftragsforschung ist hiervon klar zu unterscheiden und muss separat vertraglich geregelt und nach Vollkosten abgerechnet werden.

Für Unternehmen gelten folgende steuerliche Abzugsgrenzen für Spenden:

– bis zu 20 % des Einkommens
oder
– 4 ‰ der Summe aus Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern

Es gilt jeweils der für das Unternehmen günstigere Betrag.

Zuwendungen an die Bildungsstiftung sind steuerlich begünstigt, da sie ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Bereich Wissenschaft, Forschung und Bildung verfolgt.

Unternehmen können die Stiftung u. a. unterstützen durch:

– Spenden (zeitnahe Wirkung)
– Zustiftungen (langfristige Wirkung über das Stiftungsvermögen)
– projektbezogene Förderungen
– Unterstützung thematischer Schwerpunkte (z. B. Forschung, Lehre, Transfer)

Nein, es gibt keinen festen Mindestbetrag für Spenden oder Zustiftungen.

Art, Höhe und Ausgestaltung der Unterstützung können individuell abgestimmt werden.

Ja. Für steuerlich relevante Zuwendungen stellt die Stiftung ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus.
Ja, eine thematische Zweckbindung ist möglich (z. B. bestimmter Fachbereich oder Förderzweck).

Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch stets im Rahmen der Satzung und unter Wahrung der wissenschaftlichen Freiheit der Hochschule.

Ein Engagement bietet u. a.:

– Positionierung als verantwortungsbewusstes Unternehmen in der Region
– Stärkung der Zusammenarbeit mit der Hochschule
– Beitrag zur Fachkräftesicherung
– Unterstützung praxisnaher Lehre und angewandter Forschung
– Positive Wahrnehmung in Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken

Die Entscheidung über die Mittelverwendung trifft der Stiftungsrat auf Grundlage der Satzung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderung, die Stiftung legt jedoch großen Wert auf Transparenz und Wirkung.

Für ein persönliches, unverbindliches Gespräch stehen die Fundraising-Ansprechpartner der Hochschule und der Bildungsstiftung gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

Steve Kovacs
Leiter Referat für Innovations- und Relationsmanagement
Mobil: +49 (0) 176 222 44 672
E-Mail: kovacs@hs-albsig.de

Andreas ter Woort
Referat für Innovations- und Relationsmanagement (Fundraising)
Mobil: +49 (0) 162 133 56 79
E-Mail: ter.Woort@hs-albsig.de

Eine frühzeitige Abstimmung ist insbesondere bei größeren Zuwendungen oder kombinierten Förderformen empfehlenswert.

Das hängt von Ihren Zielen ab:

– Langfristige, nachhaltige Förderung → Bildungsstiftung (Zustiftung)
– Kurzfristige Wirkung / Projektbezug → Spende oder Direktzuwendung
– Sichtbarkeit & Partnerschaft → Raumsponsoring, Events, Alumni-Netzwerk
– Technologietransfer → Gerätespenden oder Leihgaben

Gerne wird gemeinsam mit Ihnen die passende Form abgestimmt.

Ja. Viele Unternehmen kombinieren z. B.:

– Zustiftung über die Bildungsstiftung
– Sachspenden oder Leihgaben an die Hochschule
– Raumsponsoring oder Event-Sponsoring

Die verschiedenen Instrumente ergänzen sich sinnvoll und können individuell ausgestaltet werden.

Jetzt Kontakt aufnehmen

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Häufige Fragen für Unternehmen zur Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Kann unser Unternehmen Initiativstifter werden? Nein, eine Initiativstifterschaft ist nicht mehr möglich. Im Vorfeld der Gründung der Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen wurden gezielt Unternehmen angesprochen, sich als Initiativstifter zu engagieren. Diese Phase ist abgeschlossen. Die Initiativstifter sind festgelegt. Unternehmen können sich jedoch weiterhin in vielfältiger Form engagieren, zum Beispiel durch Spenden, Zustiftungen oder projektbezogene Förderungen.

Welche Projekte fördert die Stiftung im besonderen Interesse von Unternehmen? Die Stiftung fördert insbesondere Vorhaben mit hohem Praxis- und Transferbezug. Dazu gehören Entrepreneurship- und Start-up-Beratung für Studierende und Gründungsinteressierte sowie wissenschaftliches Transfermanagement. Dies umfasst den Aufbau und die Förderung von Kooperationen zwischen Hochschule und regionaler Wirtschaft, die Unterstützung gemeinsamer Innovations- und Entwicklungsformate sowie Vernetzungsaktivitäten zwischen Forschung, Lehre und Unternehmen. Damit stärkt die Stiftung gezielt die Innovationskraft der Region und den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft.

Kann die Hochschule in unserem Fachgebiet forschen, wenn wir der Bildungsstiftung zuwenden? Eine direkte Verknüpfung von Spenden oder Zustiftungen mit einer konkreten Forschungsleistung ist rechtlich unzulässig. Zulässig ist jedoch die Unterstützung eines thematisch passenden Fachbereichs oder die Förderung eines Fachgebiets oder eines hochschulnahen Themenfelds. Der jeweilige Fachbereich entscheidet grundsätzlich frei über die konkrete Verwendung der Mittel in Forschung und Lehre. Die Auftragsforschung ist hiervon klar zu unterscheiden und muss separat vertraglich geregelt und nach Vollkosten abgerechnet werden.

In welcher Höhe sind Zuwendungen an die Stiftung steuerlich abzugsfähig? Für Unternehmen gelten folgende steuerliche Abzugsgrenzen für Spenden: bis zu 20 Prozent des Einkommens oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern. Es gilt jeweils der für das Unternehmen günstigere Betrag. Zuwendungen an die Bildungsstiftung sind steuerlich begünstigt, da sie ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Bereich Wissenschaft, Forschung und Bildung verfolgt.

Welche Formen der Unterstützung sind für Unternehmen möglich? Unternehmen können die Stiftung unter anderem unterstützen durch Spenden mit zeitnaher Wirkung, Zustiftungen mit langfristiger Wirkung über das Stiftungsvermögen, projektbezogene Förderungen sowie die Unterstützung thematischer Schwerpunkte wie Forschung, Lehre und Transfer.

Gibt es einen Mindestbetrag für Unternehmenszuwendungen? Nein, es gibt keinen festen Mindestbetrag für Spenden oder Zustiftungen. Art, Höhe und Ausgestaltung der Unterstützung können individuell abgestimmt werden.

Erhalten Unternehmen eine Spenden- oder Zuwendungsbestätigung? Ja. Für steuerlich relevante Zuwendungen stellt die Stiftung ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus.

Können Zuwendungen zweckgebunden erfolgen? Ja, eine thematische Zweckbindung ist möglich, zum Beispiel für einen bestimmten Fachbereich oder Förderzweck. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch stets im Rahmen der Satzung und unter Wahrung der wissenschaftlichen Freiheit der Hochschule.

Welche Vorteile hat ein Engagement für unser Unternehmen über die Steuer hinaus? Ein Engagement bietet unter anderem die Positionierung als verantwortungsbewusstes Unternehmen in der Region, die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Hochschule, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung, die Unterstützung praxisnaher Lehre und angewandter Forschung sowie positive Wahrnehmung in Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken.

Wie wird über die Verwendung der Mittel entschieden? Die Entscheidung über die Mittelverwendung trifft der Stiftungsrat auf Grundlage der Satzung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderung, die Stiftung legt jedoch großen Wert auf Transparenz und Wirkung.

An wen können wir uns für ein persönliches Gespräch wenden? Für ein persönliches, unverbindliches Gespräch stehen die Fundraising-Ansprechpartner der Hochschule und der Bildungsstiftung gerne zur Verfügung. Eine frühzeitige Abstimmung ist insbesondere bei größeren Zuwendungen oder kombinierten Förderformen empfehlenswert. Ihr direkter Ansprechpartner ist Andreas ter Woort, erreichbar unter der Mobilnummer 0162 133 56 79 oder per E-Mail an ter.Woort@hs-albsig.de.

Wie können wir die Hochschule außerhalb der Bildungsstiftung unterstützen? Neben einer Förderung über die Bildungsstiftung gibt es mehrere direkte und indirekte Unterstützungsformen. Unternehmen können Mitglied im Verein der Freunde und Förderer der Hochschule Albstadt-Sigmaringen werden. Die Unterstützung erfolgt über Mitgliedsbeiträge und dient der allgemeinen Förderung der Hochschule. Unternehmen können Geräte, Maschinen oder technische Ausstattung direkt der Hochschule als Sachspenden zur Verfügung stellen. Auch Raumsponsoring und Raumpatenschaften sind möglich, bei denen Unternehmen Patenschaften für Hörsäle, Labore oder Seminarräume übernehmen. Diese Form eignet sich besonders für sichtbares Engagement und langfristige Partnerschaften. Geräte können auch zeitlich befristet als Leihgabe für Lehre, Forschung oder studentische Projekte zur Verfügung gestellt werden. Möglich sind auch Direktzuwendungen an die Hochschule wie Geldspenden, Event-Sponsoring oder Struktur- und Projektsponsoring. Unternehmen können sich zudem aktiv im Alumni- und Unternehmensnetzwerk der Hochschule engagieren, etwa durch Veranstaltungen, Mentoring, Recruiting-Formate oder Projektkooperationen. Schließlich können Unternehmen als Multiplikatoren andere Unternehmen gezielt auf die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung hinweisen.

Welche Unterstützungsform ist für unser Unternehmen die richtige? Das hängt von Ihren Zielen ab. Für langfristige, nachhaltige Förderung empfiehlt sich eine Zustiftung über die Bildungsstiftung. Für kurzfristige Wirkung oder Projektbezug eignen sich Spenden oder Direktzuwendungen. Für Sichtbarkeit und Partnerschaft bieten sich Raumsponsoring, Events oder das Alumni-Netzwerk an. Für Technologietransfer sind Gerätespenden oder Leihgaben geeignet. Gerne wird gemeinsam mit Ihnen die passende Form abgestimmt.

Ist eine Kombination verschiedener Unterstützungsformen möglich? Ja, viele Unternehmen kombinieren verschiedene Formen, zum Beispiel eine Zustiftung über die Bildungsstiftung mit Sachspenden oder Leihgaben an die Hochschule sowie Raumsponsoring oder Event-Sponsoring. Die verschiedenen Instrumente ergänzen sich sinnvoll und können individuell ausgestaltet werden.