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Digitale Fabrik

Ihr Engagement für Bildung und Forschung

Mit einer Zustiftung, einer Spende oder einer testamentarischen Verfügung ermöglichen Sie der Hochschule, langfristige Unterstützungsangebote aufzubauen – für innovative Forschungsprojekte, moderne Lehrformate, engagierte Studierende sowie sinnvolle Wissenstransfer- und Praxisinitiativen.

Wir vernetzen Sie mit anderen Förderern der Hochschule und berichten intern und extern über Ihre Unterstützung. Als Dankeschön für Ihr Engagement laden wir Sie zu Veranstaltungen ein, bei denen Sie Einblick in die von Ihnen unterstützten Projekte erhalten und sich mit unseren Forschenden und Studierenden austauschen können.

Zukunft ermöglichen – mit langfristiger Wirkung

  • moderne Lehre fördern, die Studierende auf die Zukunft vorbereitet
  • Forschung mit Wirkung ermöglichen
  • talentierte Studierende unterstützen, etwa durch Stipendien oder Preise
  • Impulsgeber für die Region werden – von Forschung zur Praxis, von der Hochschule in die Gesellschaft
  • langfristige Wirksamkeit statt punktueller Spende

Gerade weil unsere Bildungsstiftung noch neu ist, schaffen Sie mit Ihrer Zuwendung Grundlagen für viele Jahre: Sie helfen, ein dauerhaftes Stiftungsvermögen aufzubauen, das jedes Jahr erneut der Förderung von Studierenden, Forschung und Lehre dient.

Häufige Fragen für Privatpersonen

Die Bildungsstiftung fördert langfristig Forschung, Lehre und Studierende der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Sie unterstützt innovative Projekte, moderne Lernformate und talentierte junge Menschen. Ziel ist es, Bildung und Wissenschaft in der Region der Hochschulstandorte um Albstadt und Sigmaringen nachhaltig zu stärken.
Nein. Die Bildungsstiftung ist eine nicht rechtsfähige Unterstiftung innerhalb der Stiftergemeinschaft der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen und wird treuhänderisch von der DT Deutschen Stiftungstreuhand AG (Fürth) verwaltet.

Diese Struktur sorgt für höchste Sicherheit, Transparenz und Professionalität – sowohl für die Hochschule als auch für alle Stifterinnen und Stifter.

Professionelles Stiftungsmanagement: Die Deutsche Stiftungstreuhand AG ist eine spezialisierte Treuhänderin. Sie stellt sicher, dass Vermögen korrekt verwaltet, rechtssicher angelegt und nach Stiftungsrecht geführt wird.

Sehr geringe oder keine eigenen Verwaltungskosten: Da die Stiftung keine eigene Rechtsform und Organisation benötigt, entfallen typische Kosten einer klassischen Stiftung. Mehr Mittel fließen also direkt in Förderprojekte.

Rechtliche Kontrolle durch ein Vetorecht des Treuhänders: Der Treuhänder darf Beschlüsse stoppen, die gegen die Satzung oder geltendes Recht verstoßen. Das schützt Stifterinnen und Stifter vor Fehlentscheidungen und garantiert Rechtssicherheit.

Klare und transparente Mittelverwendung: Alle Zuwendungen dürfen nur für die in der Satzung definierten Zwecke eingesetzt werden. Die treuhänderische Verwaltung sorgt für Dokumentation, Kontrolle und steuerrechtliche Korrektheit.

Doppeltes Sicherheitsmodell: Der Stiftungsrat entscheidet über Fördermaßnahmen, der Treuhänder überwacht die ordnungsgemäße Umsetzung. Zwei unabhängige Instanzen sichern die Qualität.

Stabile Struktur innerhalb der Stiftergemeinschaft: Die Einbettung in eine etablierte Stiftergemeinschaft garantiert transparente, etablierte Abläufe, langfristige Stabilität und einen professionellen institutionellen Rahmen.

Sicher geregelter Vermögensanfall: Im Auflösungsfall der Stiftung fällt das Vermögen vollständig an die Hochschule und bleibt gemeinnützig gebunden. So ist garantiert, dass jede Zuwendung dauerhaft dem Bildungsauftrag dient.

Die Bildungsstiftung verfolgt den Zweck, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Studierendenförderung an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen nachhaltig zu stärken.

Gemäß Satzung werden die Ziele der Stiftung insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

Stärkung der Strukturen und Aufgaben der Hochschule: Dazu gehören z. B. die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen und Infrastruktur der Hochschule oder die Förderung einzelner Stiftungsprofessuren.

Förderung herausragender Projekte in akademischer Forschung und Lehre: Die Stiftung unterstützt projektorientiert – etwa durch die Finanzierung innovativer Lehrformate oder bedeutender Forschungsprojekte mit Wirkung für Region, Wissenschaft und Praxis.

Stipendien: (Internationale) Studierende und Gastwissenschaftler/innen können über Stipendien gefördert werden.

Würdigung besonderer Leistungen: Durch die Vergabe von Preisen ehrt die Stiftung hervorragende Leistungen in Forschung, Lehre und Studium.

Unterstützung weiterer hochschulnaher Maßnahmen: Die Stiftung kann zusätzliche Projekte und Initiativen fördern, die in engem Bezug zur Hochschule stehen.

Privatpersonen können:
– spenden,
– zustiften,
– regelmäßige Zuwendungen leisten,
– testamentarische Verfügungen treffen,
– projektbezogen fördern.
Spende: fließt direkt in die laufende Förderung (sofort wirksam).

Zustiftung: erhöht dauerhaft das Stiftungsvermögen (langfristige Wirkung durch jährliche Erträge – genutzt wird hierbei die Kapitalrendite des Stiftungskapitals).

Alle Zuwendungen werden ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke der Bildungsstiftung verwendet. Dazu gehören insbesondere:
– Förderung innovativer Forschungsprojekte,
– Unterstützung moderner Lehre und neuer Lehrformate,
– Förderung von Studierenden (z. B. Preise, Stipendien),
– Finanzierung und Weiterentwicklung hochschulnaher Infrastruktur.

Die Verwendung der Mittel wird dabei durch zwei unabhängige Instanzen kontrolliert: den Stiftungsrat und die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG (Fürth).

Neue Projekte können von allen interessierten Personen vorgeschlagen werden – Sie sind ausdrücklich eingeladen, auch Ihre eigenen Ideen und Projektvorschläge einzubringen.

Projektideen können jederzeit an folgende Adresse gesendet werden: stiftungsprojekte@stiftung-hsas.de

Nach Eingang Ihres Vorschlags erfolgt zunächst eine fachliche Prüfung. Anschließend wird das Projekt im Stiftungsrat beraten. Der Stiftungsrat entscheidet gemeinsam darüber, ob das Projekt gefördert wird.

Ja. Sofern die steuerlichen Vorgaben erfüllt sind, können zweckgebundene und freie Rücklagen gebildet werden. Gerade bei Zustiftungen ist dies ein zentrales Prinzip:

Das zugewendete Vermögen bleibt grundsätzlich dauerhaft erhalten. Für Fördermaßnahmen werden in der Regel nur die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verwendet.

Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Besonders vorteilhaft: Zustiftungen in das Stiftungsvermögen können in einem deutlich größeren Umfang steuerlich geltend gemacht werden als gewöhnliche Spenden.

Beispiel: Bei einer Zustiftung von 10.000 € können Sie diese Zuwendung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren steuerlich geltend machen. Von den 10.000 € fließen 80 % (8.000 €) dauerhaft in das Stiftungsvermögen, 20 % (2.000 €) werden unmittelbar für aktuelle Projekte eingesetzt.

Steuerliche Höchstbeträge:
– Spende von Privatperson: bis 20 % der Einkünfte
– Zustiftung: zusätzlich bis 1.000.000 € (über 10 Jahre verteilbar)
– Zustiftung Ehepaare: bis 2.000.000 € (gemeinsamer Vorteil)

Zuwendungen ab 1.000 €:
– 80 % fließen in das Stiftungsvermögen (langfristige Wirkung)
– 20 % werden unmittelbar für Förderzwecke eingesetzt

Zuwendungen unter 1.000 €: gelten immer als Spende (Sofortförderung).

Ja, auf Wunsch können Förderzwecke festgelegt werden, z. B.:
– Studierende,
– Forschung,
– bestimmte Fachrichtungen, Forschungsbereiche oder Studiengänge,
– Lehrinnovationen.
Ja. Die Stiftung berichtet regelmäßig über geförderte Projekte, eingesetzte Mittel, Wirkung der Förderung und Entscheidungen des Stiftungsrates – unter anderem auf dieser Webseite unter Projekte.
Der Stiftungsrat entscheidet über die Förderung. Er setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zusammen.
Sehr sicher. Die treuhänderische Verwaltung übernimmt die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, ein etabliertes Stiftungsverwaltungsinstitut. Dadurch werden rechtliche Vorgaben eingehalten, Rücklagen korrekt gebildet und Zuwendungen zweckgebunden eingesetzt.
Zustiftungen sind ab 1.000 € möglich. Darunter liegende Zuwendungen gelten als Spenden.
Weil sie jährlich Erträge erzeugt, die dauerhaft der Hochschule zugutekommen – unabhängig von kurzfristigen Haushaltslagen oder Projektzyklen. Eine Zustiftung wirkt nachhaltiger als eine einmalige Spende.
Zuwendungen ermöglichen u. a.:
– Labor- und Forschungsausstattung,
– Studierendenstipendien,
– Projektmittel für wissenschaftliche Arbeiten,
– neue Lehrformate,
– Internationalisierung (Gaststudierende, Austauschprogramme).
Ja, die Stiftung wurde Ende 2025 eingerichtet und baut ihre Aktivitäten schrittweise auf.

Für Förderer bedeutet das:
– hohe Wirkung jeder Zuwendung,
– Möglichkeit, prägende Akzente zu setzen,
– langfristigen Aufbau eines Stiftungsvermögens aktiv zu unterstützen.

Die Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich:
– bei Ihnen bekannten Personen an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
– oder bei den Mitgliedern oder Vorständen des Vereins der Freunde und Förderer

Ihr direkter Ansprechpartner für alle Zuwendungen:
Andreas ter Woort (Fundraising)
Mobil: +49 (0) 162 133 56 79
E-Mail: ter.Woort@hs-albsig.de

Beratung ist vertraulich und unverbindlich.

Ja. Viele Privatpersonen entscheiden sich dafür, die Stiftung testamentarisch zu bedenken.

Mögliche Formen:
– Vermächtnis,
– Erbeinsetzung,
– Zustiftung per letztwilliger Verfügung.

Bei einer testamentarischen Zuwendung über den Nachlass an die Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen entfällt – wegen der Gemeinnützigkeit – die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Möglichkeit, der Bildungsstiftung einen bestimmten Vermögenswert zuzuwenden, ohne die Stiftung als Erbin einsetzen zu müssen. Ein Vermächtnis kann verschiedene Formen annehmen: Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere, Nutzungs- oder Wohnrechte, Leistungen aus Lebensversicherungen.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten eines Vermächtnisses. Die Beratung erfolgt vertraulich und unverbindlich und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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