Werden Sie Teil unserer Förderer-Gemeinschaft

Ihr Engagement für Bildung und Forschung
Mit einer Zustiftung, einer Spende oder einer testamentarischen Verfügung ermöglichen Sie der Hochschule, langfristige Unterstützungsangebote aufzubauen – für innovative Forschungsprojekte, moderne Lehrformate, engagierte Studierende sowie sinnvolle Wissenstransfer- und Praxisinitiativen.
Wir vernetzen Sie mit anderen Förderern der Hochschule und berichten intern und extern über Ihre Unterstützung. Als Dankeschön für Ihr Engagement laden wir Sie zu Veranstaltungen ein, bei denen Sie Einblick in die von Ihnen unterstützten Projekte erhalten und sich mit unseren Forschenden und Studierenden austauschen können.
Zukunft ermöglichen – mit langfristiger Wirkung
- moderne Lehre fördern, die Studierende auf die Zukunft vorbereitet
- Forschung mit Wirkung ermöglichen
- talentierte Studierende unterstützen, etwa durch Stipendien oder Preise
- Impulsgeber für die Region werden – von Forschung zur Praxis, von der Hochschule in die Gesellschaft
- langfristige Wirksamkeit statt punktueller Spende
Gerade weil unsere Bildungsstiftung noch neu ist, schaffen Sie mit Ihrer Zuwendung Grundlagen für viele Jahre: Sie helfen, ein dauerhaftes Stiftungsvermögen aufzubauen, das jedes Jahr erneut der Förderung von Studierenden, Forschung und Lehre dient.

Häufige Fragen für Privatpersonen
Diese Struktur sorgt für höchste Sicherheit, Transparenz und Professionalität – sowohl für die Hochschule als auch für alle Stifterinnen und Stifter.
Sehr geringe oder keine eigenen Verwaltungskosten: Da die Stiftung keine eigene Rechtsform und Organisation benötigt, entfallen typische Kosten einer klassischen Stiftung. Mehr Mittel fließen also direkt in Förderprojekte.
Rechtliche Kontrolle durch ein Vetorecht des Treuhänders: Der Treuhänder darf Beschlüsse stoppen, die gegen die Satzung oder geltendes Recht verstoßen. Das schützt Stifterinnen und Stifter vor Fehlentscheidungen und garantiert Rechtssicherheit.
Klare und transparente Mittelverwendung: Alle Zuwendungen dürfen nur für die in der Satzung definierten Zwecke eingesetzt werden. Die treuhänderische Verwaltung sorgt für Dokumentation, Kontrolle und steuerrechtliche Korrektheit.
Doppeltes Sicherheitsmodell: Der Stiftungsrat entscheidet über Fördermaßnahmen, der Treuhänder überwacht die ordnungsgemäße Umsetzung. Zwei unabhängige Instanzen sichern die Qualität.
Stabile Struktur innerhalb der Stiftergemeinschaft: Die Einbettung in eine etablierte Stiftergemeinschaft garantiert transparente, etablierte Abläufe, langfristige Stabilität und einen professionellen institutionellen Rahmen.
Sicher geregelter Vermögensanfall: Im Auflösungsfall der Stiftung fällt das Vermögen vollständig an die Hochschule und bleibt gemeinnützig gebunden. So ist garantiert, dass jede Zuwendung dauerhaft dem Bildungsauftrag dient.
Gemäß Satzung werden die Ziele der Stiftung insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Stärkung der Strukturen und Aufgaben der Hochschule: Dazu gehören z. B. die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen und Infrastruktur der Hochschule oder die Förderung einzelner Stiftungsprofessuren.
Förderung herausragender Projekte in akademischer Forschung und Lehre: Die Stiftung unterstützt projektorientiert – etwa durch die Finanzierung innovativer Lehrformate oder bedeutender Forschungsprojekte mit Wirkung für Region, Wissenschaft und Praxis.
Stipendien: (Internationale) Studierende und Gastwissenschaftler/innen können über Stipendien gefördert werden.
Würdigung besonderer Leistungen: Durch die Vergabe von Preisen ehrt die Stiftung hervorragende Leistungen in Forschung, Lehre und Studium.
Unterstützung weiterer hochschulnaher Maßnahmen: Die Stiftung kann zusätzliche Projekte und Initiativen fördern, die in engem Bezug zur Hochschule stehen.
– spenden,
– zustiften,
– regelmäßige Zuwendungen leisten,
– testamentarische Verfügungen treffen,
– projektbezogen fördern.
Zustiftung: erhöht dauerhaft das Stiftungsvermögen (langfristige Wirkung durch jährliche Erträge – genutzt wird hierbei die Kapitalrendite des Stiftungskapitals).
– Förderung innovativer Forschungsprojekte,
– Unterstützung moderner Lehre und neuer Lehrformate,
– Förderung von Studierenden (z. B. Preise, Stipendien),
– Finanzierung und Weiterentwicklung hochschulnaher Infrastruktur.
Die Verwendung der Mittel wird dabei durch zwei unabhängige Instanzen kontrolliert: den Stiftungsrat und die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG (Fürth).
Projektideen können jederzeit an folgende Adresse gesendet werden: stiftungsprojekte@stiftung-hsas.de
Nach Eingang Ihres Vorschlags erfolgt zunächst eine fachliche Prüfung. Anschließend wird das Projekt im Stiftungsrat beraten. Der Stiftungsrat entscheidet gemeinsam darüber, ob das Projekt gefördert wird.
Das zugewendete Vermögen bleibt grundsätzlich dauerhaft erhalten. Für Fördermaßnahmen werden in der Regel nur die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verwendet.
Beispiel: Bei einer Zustiftung von 10.000 € können Sie diese Zuwendung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren steuerlich geltend machen. Von den 10.000 € fließen 80 % (8.000 €) dauerhaft in das Stiftungsvermögen, 20 % (2.000 €) werden unmittelbar für aktuelle Projekte eingesetzt.
Steuerliche Höchstbeträge:
– Spende von Privatperson: bis 20 % der Einkünfte
– Zustiftung: zusätzlich bis 1.000.000 € (über 10 Jahre verteilbar)
– Zustiftung Ehepaare: bis 2.000.000 € (gemeinsamer Vorteil)
– 80 % fließen in das Stiftungsvermögen (langfristige Wirkung)
– 20 % werden unmittelbar für Förderzwecke eingesetzt
Zuwendungen unter 1.000 €: gelten immer als Spende (Sofortförderung).
– Studierende,
– Forschung,
– bestimmte Fachrichtungen, Forschungsbereiche oder Studiengänge,
– Lehrinnovationen.
– Labor- und Forschungsausstattung,
– Studierendenstipendien,
– Projektmittel für wissenschaftliche Arbeiten,
– neue Lehrformate,
– Internationalisierung (Gaststudierende, Austauschprogramme).
Für Förderer bedeutet das:
– hohe Wirkung jeder Zuwendung,
– Möglichkeit, prägende Akzente zu setzen,
– langfristigen Aufbau eines Stiftungsvermögens aktiv zu unterstützen.
– bei Ihnen bekannten Personen an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
– oder bei den Mitgliedern oder Vorständen des Vereins der Freunde und Förderer
Ihr direkter Ansprechpartner für alle Zuwendungen:
Andreas ter Woort (Fundraising)
Mobil: +49 (0) 162 133 56 79
E-Mail: ter.Woort@hs-albsig.de
Beratung ist vertraulich und unverbindlich.
Mögliche Formen:
– Vermächtnis,
– Erbeinsetzung,
– Zustiftung per letztwilliger Verfügung.
Bei einer testamentarischen Zuwendung über den Nachlass an die Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen entfällt – wegen der Gemeinnützigkeit – die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Möglichkeit, der Bildungsstiftung einen bestimmten Vermögenswert zuzuwenden, ohne die Stiftung als Erbin einsetzen zu müssen. Ein Vermächtnis kann verschiedene Formen annehmen: Geldbeträge, Immobilien, Wertpapiere, Nutzungs- oder Wohnrechte, Leistungen aus Lebensversicherungen.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten eines Vermächtnisses. Die Beratung erfolgt vertraulich und unverbindlich und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
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Häufige Fragen zur Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Privatpersonen
Was ist die Bildungsstiftung Hochschule Albstadt-Sigmaringen?
Die Bildungsstiftung fördert langfristig Forschung, Lehre und Studierende der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Sie unterstützt innovative Projekte, moderne Lernformate und talentierte junge Menschen. Ziel ist es, Bildung und Wissenschaft in der Region der Hochschulstandorte um Albstadt und Sigmaringen nachhaltig zu stärken.
Handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung?
Nein. Die Bildungsstiftung ist eine nicht rechtsfähige Unterstiftung innerhalb der Stiftergemeinschaft der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen und wird treuhänderisch von der DT Deutschen Stiftungstreuhand AG in Fürth verwaltet. Diese Struktur sorgt für höchste Sicherheit, Transparenz und Professionalität.
Warum bietet die Konstruktion einer Unterstiftung besondere Sicherheit?
Die Unterstiftung bietet mehrere Vorteile: Professionelles Stiftungsmanagement durch die Deutsche Stiftungstreuhand AG, sehr geringe oder keine eigenen Verwaltungskosten, rechtliche Kontrolle durch ein Vetorecht des Treuhänders, klare und transparente Mittelverwendung, ein doppeltes Sicherheitsmodell bei dem der Stiftungsrat entscheidet und der Treuhänder überwacht, eine stabile Struktur innerhalb der Stiftergemeinschaft und ein sicher geregelter Vermögensanfall an die Hochschule im Auflösungsfall.
Welche Ziele verfolgt die Stiftung?
Die Bildungsstiftung verfolgt den Zweck, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Studierendenförderung an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen nachhaltig zu stärken. Die Ziele werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Stärkung der Strukturen und Aufgaben der Hochschule, Förderung herausragender Projekte in akademischer Forschung und Lehre, Stipendien für Studierende und Gastwissenschaftler, Würdigung besonderer Leistungen durch Preise sowie Unterstützung weiterer hochschulnaher Maßnahmen.
Wie kann die Stiftung unterstützt werden?
Privatpersonen können die Bildungsstiftung auf verschiedene Weisen unterstützen: durch Spenden, durch Zustiftungen, durch regelmäßige Zuwendungen, durch testamentarische Verfügungen oder durch projektbezogene Förderung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Eine Spende fließt direkt in die laufende Förderung und ist sofort wirksam. Eine Zustiftung hingegen erhöht dauerhaft das Stiftungsvermögen und hat langfristige Wirkung durch jährliche Erträge aus der Kapitalrendite des Stiftungskapitals.
Wie werden die Mittel der Stiftung eingesetzt?
Alle Zuwendungen werden ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet: Förderung innovativer Forschungsprojekte, Unterstützung moderner Lehre und neuer Lehrformate, Förderung von Studierenden beispielsweise durch Preise und Stipendien, sowie Finanzierung und Weiterentwicklung hochschulnaher Infrastruktur. Die Verwendung wird durch zwei unabhängige Instanzen kontrolliert.
Wie werden neue Projekte vorgeschlagen und eingerichtet?
Neue Projekte können von allen interessierten Personen vorgeschlagen werden. Projektideen können jederzeit an stiftungsprojekte@stiftung-hsas.de gesendet werden. Nach fachlicher Prüfung entscheidet der Stiftungsrat gemeinsam über die Förderung.
Werden nicht verbrauchte Mittel angespart?
Ja. Sofern die steuerlichen Vorgaben erfüllt sind, können zweckgebundene und freie Rücklagen gebildet werden. Bei Zustiftungen bleibt das zugewendete Vermögen grundsätzlich dauerhaft erhalten. Für Fördermaßnahmen werden in der Regel nur die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens verwendet.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich als Spender oder Stifter?
Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Spenden sind bis 20 Prozent der Einkünfte absetzbar. Zustiftungen können zusätzlich bis 1.000.000 Euro bei Privatpersonen beziehungsweise 2.000.000 Euro bei Ehepaaren geltend gemacht werden und sind über 10 Jahre verteilbar.
Wie funktioniert die 80/20-Regel bei Zustiftungen?
Bei Zuwendungen ab 1.000 Euro fließen 80 Prozent in das Stiftungsvermögen für langfristige Wirkung und 20 Prozent werden unmittelbar für Förderzwecke eingesetzt. Zuwendungen unter 1.000 Euro gelten immer als Spende zur Sofortförderung.
Kann ich den Einsatz meiner Zuwendung zweckgebunden bestimmen?
Ja, auf Wunsch können Förderzwecke festgelegt werden, zum Beispiel für Studierende, für Forschung, für bestimmte Fachrichtungen, Forschungsbereiche oder Studiengänge sowie für Lehrinnovationen.
Wird transparent gemacht, wofür die Mittel verwendet werden?
Ja. Die Stiftung berichtet auf der Webseite unter Projekte regelmäßig über geförderte Projekte, eingesetzte Mittel, Wirkung der Förderung und Entscheidungen des Stiftungsrates.
Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?
Der Stiftungsrat entscheidet über die Förderung. Er setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule Albstadt-Sigmaringen zusammen.
Wie sicher ist die Verwaltung meiner Zuwendung?
Sehr sicher. Die treuhänderische Verwaltung übernimmt die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, ein etabliertes Stiftungsverwaltungsinstitut. Dadurch werden rechtliche Vorgaben eingehalten, Rücklagen korrekt gebildet und Zuwendungen zweckgebunden eingesetzt.
Ab welchem Betrag kann ich zustiften?
Zustiftungen sind ab 1.000 Euro möglich. Darunter liegende Zuwendungen gelten als Spenden.
Warum ist eine Zustiftung besonders wirksam?
Weil sie jährlich Erträge erzeugt, die dauerhaft der Hochschule zugutekommen, unabhängig von kurzfristigen Haushaltslagen oder Projektzyklen. Eine Zustiftung wirkt nachhaltiger als eine einmalige Spende.
Welche Bereiche der Hochschule profitieren konkret von Zuwendungen?
Zuwendungen ermöglichen unter anderem Labor- und Forschungsausstattung, Studierendenstipendien, Projektmittel für wissenschaftliche Arbeiten, neue Lehrformate sowie Internationalisierung durch Gaststudierende und Austauschprogramme.
Ist die Stiftung noch neu? Was bedeutet das für Förderer?
Ja, die Stiftung wurde Ende 2025 eingerichtet und baut ihre Aktivitäten schrittweise auf. Für Förderer bedeutet das: hohe Wirkung jeder Zuwendung, die Möglichkeit prägende Akzente zu setzen und aktive Unterstützung beim langfristigen Aufbau eines Stiftungsvermögens.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine persönliche Beratung wünsche?
Die Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich: bei Ihnen bekannten Personen an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, bei den Mitgliedern oder Vorständen des Vereins der Freunde und Förderer, oder direkt beim Fundraising-Ansprechpartner Andreas ter Woort. Er ist erreichbar unter der Mobilnummer +49 162 133 56 79 und per E-Mail an ter.Woort@hs-albsig.de. Die Beratung ist vertraulich und unverbindlich.
Kann ich die Stiftung in meinem Testament oder als Vermächtnis berücksichtigen?
Ja. Viele Privatpersonen entscheiden sich dafür, die Stiftung testamentarisch zu bedenken. Mögliche Formen sind Vermächtnis, Erbeinsetzung oder Zustiftung per letztwilliger Verfügung. Bei einer testamentarischen Zuwendung an die Bildungsstiftung entfällt wegen der Gemeinnützigkeit die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ein Vermächtnis kann verschiedene Formen annehmen: Geldbeträge, Immobilien oder Grundstücke, Wertpapiere, Nutzungs- oder Wohnrechte sowie Leistungen aus Lebensversicherungen.










